BVfK - Wochenendticker 5. Mai 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Trumps Zolldiskussion könnte dazu führen, dass Auto-Import aus den USA günstiger wird.

 

DSGVO - mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

 

Algorithmus: Betriebsgeheimnis oder Transparenz!

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-Ankaufplattform - WhoBuysMyCar seit Freitag online!

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Detail

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

erinnern Sie sich noch, am Samstag den 17. September 2016 starteten bundesweit sieben Demonstrationen für gerechten Welthandel. Erwartet wurden alleine in Stuttgart 30.000 Teilnehmer.

Oder an die großen PEGIDA-Demonstrationen im Oktober 2015, mit geschätzt 20.000-40.000 Teilnehmern?

Nur zwei Jahre später werden, wenn überhaupt, nur noch 1000-2000 Teilnehmer bei den Demos der Retter des Abendlandes gezählt und von denen, die sich um den freien Welthandel kümmern, hört man überhaupt nichts mehr - und das gerade in Zeiten drohender Strafzölle durch die USA.

Dort wiederum regiert ein Präsident, dem man vorwirft, seinen Wahlsieg mit massiven Manipulationen und durch Datenmissbrauch errungen zu haben.

Was hat das alles mit dem Autohandel zu tun?

Trumps Zolldiskussion könnte dazu führen, dass Auto-Import aus den USA günstiger wird. - gut für den Freien Kfz-Handel.

Doch heute solle es weniger um die Wirkung von Medien auf die Massen gehen, an deren großen Aufmacher-Titel sich oft nach kurzer Zeit kaum noch jemand erinnert, sondern mehr um das, was auch ein Teil der Medien geworden ist, nämlich die von vielen völlig unterschätzte Wirkung von Big Data, mit dem bereits heute Massen manipuliert und Wahlkämpfe beeinflusst werden.

Daher ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO eigentlich eine gute Sache, denn sie versucht Datenmissbrauch zu verhindern und das ist dringend nötig, denn so gigantisch, wie die sich daraus ergeben den Folgen sind, so wenig bemerkt man deren Entstehen. Es ist wie das Entstehen von Krebsgeschwüren oder die Unsichtbarkeit von Atomstrahlen.

Aus diesem Grund können wir dankbar sein, dass sich weitsichtige Politiker in Brüssel und Berlin seit langem mit dem Thema Datenschutz befassen und nunmehr den Vorschriften ggf. auch Sanktionen folgen lassen.

Das hat zur Folge, dass Unternehmer, die personenbezogene Daten sammeln, ihren Pflichten nicht mehr nur Genüge tun, indem sie von ihrem Web-Master eine bisher kaum bemerkte Datenschutzerklärung ins Impressum einfügen lassen. Sie müssen nun auch darauf achten, dass es eine zum eigenen Unternehmen passende und entsprechend individualisierte Version ist.

Darüber hinaus muss sich der Unternehmer mit den aus der DSGVO ergebenden Anforderungen auch in der alltäglichen Praxis auseinandersetzen. Und das ist nicht wenig und zudem recht kompliziert und es stell sich mal wieder die Frage, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird und ob man nicht mal wieder einmal die falschen jagd - oder wird etwa die fragwürdige Datenverwertung der Händler- und Preisbewertungssysteme der Kfz-Internet-Börsen von der Vorschrift berührt?

Die Antwort lautet: Ja, das werden sie, jedoch vermutlich nicht mit der erhofften durchschlagenden Wirkung. Jedenfalls steht das Thema „Algorithmus“ im Zusammenhang mit der Frage „Betriebsgeheimnis versus Transparenz“ ganz oben auf der Themenliste und dürfte in den Chefetagen der großen Autobörsen zu verschärftem Nachdenken anregen.

Das Nachdenken wurde übrigens bereits durch die gutachterliche Stellungnahme des BVfK zu den Preisbewertungssystemen ausgelöst, die den Börsen inzwischen vorliegen. Auf dieser Grundlage führt ihr BVfK einen engagierten und kritischen Dialog und das unterscheidet uns vielleicht von so manchen Organisatoren von Demonstrationen: Mit Krawall und Wichtigtuerei kommt man zwar ins Fernsehen aber nicht unbedingt zum Ziel. Das erfordert Augenmaß, Geduld, Diplomatie und auch ein wenig Weitsicht.

Daher werde ich Ihnen in einem Jahr vermutlich auch die Frage stellen: „Erinnern Sie sich noch an den großen Dieselskandal?“

Wenn Sie dann antworten: „War das nicht die Zeit, wo keiner mehr diese tolle Motorentechnik haben wollte?“ und wenn Sie sich dann daran erinnern, dass der BVfK die Fahne des Diesels zur Stabilisierung Ihres Dieselabsatzes konsequent hoch gehalten hat, dann würden wir stolz sagen:

Wir schaffen das wirklich: „Alles Gute für Ihren Autohandel!“

Herzliche Grüße vom großartigen BVfK-Kongress auf den Fluten des Rheins

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

Großer BVfK-Kongress 2018 - über 200 Teilnehmer bei bester Laune und engagierten Diskussionen mit hochkarätigen Referenten.

Bild oben: Dr. Götz Knoop referiert über rechtliche Tücken beim Oldtimerverkauf.

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-Ankaufplattform - 

WhoBuysMyCar ist gestern online gegagen

 

Die BVfK-Ankaufplattform ist gestern online gegangen. Zunächst erst einmal mit dem kleinen Kreis der Beta-Tester, somit können wir eventuelle Unstimmigkeiten oder Bugs beseitigen, bevor die die breite Händlerschaft in 1-2 Wochen mit den Zugängen versorgen. Es ist sogar schon ein wenig Bewegung drin. ;-) 

Den ersten Traffic werden wir durch Backlinks generieren und schalten zusätzlich in der nächsten Woche noch die SEO-Engine an mit AdWords und Optimierungen an der Seite. 

Die Seite wurde noch mit einem SSL-Zertifikat gesichert, so das wir auch bei den Suchmaschinen vollstes Vertrauen genießen. 

Eine Verlinkung auf der BVfK-Seite wird es natürlich auch geben. 

Zu erreichen ist die Seite unter: www.wbmc.de 

Registrieren können Sie sich für die Ankaufplattform in Ihrem Mitgliederbereich der BVfK-Webseite: 

>>> Registrierung WBMC

Heute stellen wir das ganze übrigens zum ersten mal der breiten Masse auf dem BVfK-Kongress vor. Die Spannung steigt...

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey & Waldemar Trommenschläger

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

Anmelden für den BVfK-Jahreskongress können Sie sich hier: 

>>> Anmeldung BVfK-Jahreskongress 2018

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Detail

 „Evolution statt Revolution“

Viele Unternehmen dürften sich mit der Novellierung des Datenschutzrechts, das mithilfe der ab dem 25.05.2018 zwingend anzuwendenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit vereinheitlicht wurde, bislang mutmaßlich nur rudimentär befasst haben. Die DSGVO regelt die Verarbeitung sogenannter „personenbezogener Daten“, die grundsätzlich unzulässig und nur in den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder bei Abgabe einer entsprechenden Einwilligungserklärung gestattet ist.

Unter „personenbezogenen Daten“ sind solche zu verstehen, die sich per Gesetzesdefinition „auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“, wie z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Geburtsdatum. Der Begriff ist weit auszulegen, sodass auch körperliche Merkmale, geistige Zustände und persönliche Beziehungen darunter fallen. Im Zweifel ist eine Einzelfallprüfung, ob es sich um personenbezogene Daten handelt, unerlässlich.

Da auch nahezu ausnahmslos sämtliche Kfz-Betriebe derartige Daten verarbeiten und damit in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen dürften, sollten rechtzeitig alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um den gestiegenen Anforderungen an die Einhaltung des Datenschutzes gerecht werden zu können. Welche Vorkehrungen das sind, was sich in der Praxis ändert und wie man dem bestmöglich begegnen kann, soll im Folgenden überblickartig veranschaulicht werden.

Bei all den momentan aus verschiedenen Richtungen auftauchenden kritischen Fragen soll aber auch entwarnt werden, denn zum einen ist der Schutz personenbezogener Daten, wie zu Beginn dieses Wochenendtickers aufgezeigt, grundsätzlich zu begrüßen, zum anderen waren viele augenscheinliche Neuerungen schon nach dem weiterhin parallel gültigen, aber größtenteils in seiner Bedeutung verdrängten Bundesdatenschutzgesetz zu beachten und umzusetzen, wenn auch in „abgeschwächter“ Form. Auf dem 11. Deutschen Autorechtstag im März 2018 war man sich daher weitestgehend einig, dass es sich mehr um eine Evolution, denn eine Revolution handelt.

Im Einzelnen:

I. Wann werden personenbezogene Daten „verarbeitet“?
Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten liegt jedenfalls immer dann vor, wenn diese erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert, angepasst, abgefragt, verwendet, übermittelt oder gelöscht werden (siehe Aufzählung in Art. 4 DSGVO).
In der Praxis wird dies insbesondere bei der Erfassung, Weiterleitung und sonstigen Verwendung von Kundendaten im hauseigenen EDV-System relevant, aber auch bei der Erstellung und Archivierung von Kaufverträgen und sonstigen kundenbezogenen Formularen.

II. Unter welchen Voraussetzungen darf ich personenbezogene Daten erheben?
Es gilt der eingangs beschriebene Grundsatz des sogenannten „Verbots mit Erlaubnisvorbehalt“, sodass es darauf ankommt, ob die eigentlich untersagte Datenverarbeitung im Einzelfall erlaubt ist. Am einfachsten kann deren Zulässigkeit mittels Einwilligung des jeweiligen Kunden herbeigeführt werden, die mündlich, elektronisch oder bestenfalls schriftlich erfolgen sollte. Darüber hinaus ist die Datenverarbeitung auch ohne gesonderte Einwilligung zulässig, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist – hierunter dürften insbesondere auch Kaufverträge und Reparaturleistungen fallen – oder das Interesse an der Datenerhebung die Interessen der betroffenen Person überwiegt.

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>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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